Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hier finden sie den Entwurf des Stufenplans. Dieser muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. So dass es eventuell in Details noch Änderungen ergeben können.

Ab dem 11. Mai 2020 sollen nachfolgende Regelungen in Kraft treten:

Kontaktbeschränkungen

  • Geschwister werden von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen.
  • Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen.

Bildung

Dienstleistungen und Handel

  • Sonnenstudios
  • Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen:
    • Massagestudios
    • Kosmetikstudios
    • Nagelstudios
    • Tattoo-Studios
    • Piercingstudios

Freizeit, Sport und Vergnügen

  • Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind nicht erlaubt.
  • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
  • Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.

Gesundheit und Pflege

  • Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

Verkehr

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-lockerung-der-corona-beschraenkungen/